Das Österreichische Nachzuchtzertifikat (ÖNZZ)
Was besagt das ÖNZZ?
Der Verkäufer ist österreichischer Züchter und ordentliches oder außerordentliches Mitglied im ÖVVÖ. Die von ihm angebotenen Tiere wurden von ihm selbst gezüchtet, er bürgt mit seinem Namen für die gute Qualität der Tiere, deren art- und tiergerechte Haltung in seiner Anlage sowie für seine Fachkompetenz für Haltung und Zucht der von ihm angebotenen Arten. Verkauft ein Züchter Tiere, die nicht aus eigener Zucht stammen, hat er den Käufer darauf hinzuweisen.
Wer erhält das ÖNZZ?
Ein österreichischer privater Züchter, der Mitglied im ÖVVÖ in irgendeiner Form ist. In diesem Falle musst du Mitglied bei den Aquaristik Freunde Steiermark sein. Wir ersuchen um Verständnis, dass das ÖNZZ nicht an gewerbliche Züchter oder Händler vergeben werden kann, da von diesen wahrscheinlich (und verständlicherweise) in großem Maße auch Tiere angeboten werden, die nicht aus deren eigenen Nachzuchten stammen.
Regelung zur Vergabe der Österreichischen Nachzuchtzertifikate des ÖVVÖ:
Da der Obmann mit seiner Unterschrift auf dem Zertifikat für denjenigen bürgt, hat sich der Vorstand erlaubt, einige Kriterien hinzuzufügen. Diese sollen keinesfalls jemanden davon abhalten ein Zertifikat zu erlangen, sondern lediglich den Obmann unterstützen und den Vereinsgeist sowie die Ehrlichkeit eines Züchters belohnen.
Folgende Kriterien sind demnach zu erfüllen:
Der Züchter muss Mitglied im Verein der Aquaristik Freunde Steiermark sein.
Er muss seine Nachzuchten selbst gezüchtet haben.
Mindestens zweimal im Jahr muss er als Anbieter auf einer Zierfischbörse der Aquaristik Freunde Steiermark anwesend sein.
Er muss dem Zuchtwart seinen Bestand melden, damit dieser ihn in die Artenliste einarbeiten kann.
Der Zustand der Zuchtstätte und der Zuchttiere muss einwandfrei sein (Sauberkeit, Gesundheit, etc.) und wird gegebenenfalls durch Mitglieder des Vorstandes kontrolliert.
Jede Zertifikatverleihung muss bei einer Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Obmannes. Anträge auf das Zertifikat können im Februar des Vereinsjahres an den Vorstand gestellt werden.
Des Weiteren behält sich der Vorstand das Recht vor, auch bei Nichterfüllung eines oder mehrerer Kriterien, verdienten Züchtern das Zertifikat zu verleihen. Auch bei Erfüllung aller Kriterien, kann der Vorstand einen Antrag ohne Grundangabe ablehnen.
Achtung: Bei Missbrauch (z.B. für den Weiterverkauf von nicht selbst gezüchteten Tieren als eigene Nachzucht oder von Tieren die aus dem Handel erworben wurden, Verstoß gegen geltende Gesetze, Verordnungen oder Regeln etc.) wird das ÖNZZ wieder eingezogen. Bei besonders groben Verstößen wird der Name der betreffenden Person mit Begründung in der aqua-terra austria veröffentlicht.
Aquaristik Freunde Steiermark